Mittwoch, 4. Juli 2007

Heer im Wandel – 1956-2010

"Nichts ist so beständig wie der Wandel". Diese Grundregel gilt auch für die Entwicklung des Heeres, das in den mehr als vier Jahrzehnten seines Bestehens mehr als manche andere gesellschaftliche und staatliche Institutionen den technischen, politischen und ökonomischen Veränderungen angepasst und umgeformt wurde. In den Jahren 1996-98 hatte das Heer sein sechstes Strukturmodell eingenommen. Mit den Entscheidungen der politischen Führung zur Bundeswehrreform in den Jahren 2001/2002 begann ein weiterer, diesmal allerdings noch viel grundlegenderer Umbauprozess, der mittlerweile auch schon wieder revidiert wurde. Zum Jahresende 2004 erschienen als Folge der neuen verteidigungspolitischen Kursbestimmung vom Mai 2003 ganz neue Planungsvorgaben für die größte Teilstreitkraft zu erwarten sein, die ihr Gewicht innerhalb der Bundeswehrstruktur verringern werden.

Heeresstruktur I (ca. 1956 - 59)

Mit dem politischen Entschluss zur Aufstellung der Bundeswehr standen die Planer unter erheblichem Druck. Bundeskanzler Adenauer drängte auf rasche Durchführung des ehrgeizigen Aufbaus einer Streitmacht von 500.000 deutschen Soldaten, um seine Politik der Westintegration gegenüber den Allianzpartnern abzusichern. Verteidigungsminister Strauß reduzierte angesichts zu knapper Ressourcen an Personal und Infrastruktur das Aufbautempo.

Die Aufbaujahre waren durch eine große Unrast und Unbeständigkeit gekennzeichnet, die mit andauernden Neuaufstellungen, Personalabgaben, Teilungen und Verlegungen aller Verbände das militärische Leben bestimmte. Das ursprüngliche Konzept einer konventionellen Verteidigungsstreitmacht musste durch die Entscheidung für die Ausstattung mit nuklearen Trägerwaffen schon in einer sehr frühen Phase modifiziert werden.

In den Aufbaujahren orientierte man sich weitgehend an traditionellen Modellen, vor allem an der amerikanischen Heeresorganisation. Aufgrund der Kriegserfahrungen und angesichts der neuen nuklearen Bedrohung sollte der Kern des Heeres aus gepanzerten Kampfverbänden bestehen. Grundlage der Planung war ein deutsches Kontingent von drei Korps und zwölf Divisionen für die NATO.

Eine Division umfasste im Kern drei Kampfgruppen und ein Artillerieregiment plus einige Unterstützungstruppen. Die vorhandenen Truppen einer Division sollten im Einsatz auf drei Kampfgruppenstäbe verteilt werden. Da sich diese Gliederung bei den ersten Großübungen Ende der 50er Jahre nicht bewährte, wurde eine eigene deutsche Struktur entwickelt, in deren Mittelpunkt das Modell der "Division 59" stand, welche die folgenden Heeresstrukturen prägen sollte und auch von einigen alliierten Partnern zum Vorbild genommen wurde..


Heeresstruktur II (ca. 1960 - 1970)

Das erste bundeswehreigene Heeresmodell ist in vielen Grundzügen auch im heutigen Heer noch wieder zu erkennen. Kern des Heeres war und ist immer noch die Brigade mit drei bis vier unterstellten Kampfbataillonen, einem eigenen Artilleriebataillon und Einheiten zur Unterstützung und Versorgung. Dieser flexible und relativ selbständige Verband sollte in der Lage sein, das Gefecht unverzüglich aufnehmen zu können und zu Beginn eines Konflikts nicht zu sehr von den übergeordneten Führungs- und Unterstützungsebenen abhängig sein. In der Struktur II verfügte jede Brigade über ein eigenes Versorgungsbataillon mit Sanitäts-, Nachschub-, Transport- und Instandsetzungsteilen.

In der Regel wurden drei Brigaden einer Division unterstellt, die zusätzlich weitere divisionseigene Truppen für Führung und Unterstützung bereithielt (Fernmeldebataillon, Aufklärungsbataillon, Pionierbataillon, Flugabwehrbataillon, Artillerieregiment usw.)

Höchste nationale Führungsebene waren die drei Korps, auf die zwölf Divisionen verteilt waren. Das I. Korps (Stab Münster) bildete in der norddeutschen Tiefebene mit den Divisionen 1, 3 und 11 den stärksten Verband innerhalb der "Schichttorte" der von Norden nach Süden aufgereihten alliierten NATO-Korps. Für Schleswig-Holstein gab es eine Sonderregelung, da die dortige sechste Panzergrenadierdivision mit der dänischen Jütlanddivision das gemeinsame NATO-Korps LANDJUT (Rendsburg) bildete, das heute im Korps Nordost (D,DKI,PL) einen Nachfolger gefunden hat. Im Mittelgebirge lag der Stationierungs- und Verteidigungsraum des III. Korps (Koblenz) mit den Divisionen 2, 5 und 7. Das II. Korps (Ulm) rundete mit den Divisionen 10, 12, der Gebirgsdivision und der Fallschirmjägerdivision die NATO-Stationierung im Süden ab.

Die Gebirgsdivision nahm mit einer Panzergrenadierbrigade (Nr. 24) und zwei Gebirgsbrigaden (Nr. 22 und 23) eine Sonderstellung in der Gliederung ein. Eine gewisse konzeptionelle Unsicherheit gab es bei der Rolle der Fallschirmdivision, die man anfangs auch mit schweren Truppenteilen ausstattete, um sie auch im Erdkampf in der Vorneverteidigung einsetzen zu können. Später entschied man sich für eine rein infanteristische und luftbewegliche Rolle der Fallschirmtruppe. In der Struktur II konnten nur zwei Fallschirmbrigaden (Nr. 25 und 26) voll aufgestellt werden.

In zunehmendem Maße wurde in den Strukturen II bis IV auch die Komponente korpseigener Unterstützungstruppen (Fernmelder, Pioniere, Artillerie, Logistik etc.) ausgebaut. In der Struktur II war die Logistik oberhalb der Brigadeebene noch weitgehend durch die Korps organisiert. Für die territorialen Verteidigungsaufgaben waren in Anlehnung an die Ländergrenzen fünf Wehrbereichskommandos mit knapp 30 Verteidigungsbezirks- und zahlreiche Verteidigungskreiskommandos unter Führung eines zentralen TV-Kommando (Bad Godesberg) gebildet worden. In begrenztem Umfang gab es in der Territorialen Verteidigung eigene aktive Truppen für Führung, Pionierdienst, Sicherung und Versorgung, die im Laufe der Jahre durch zahlreiche Geräteeinheiten ergänzt wurden.

Mitte der sechziger Jahre stand der Rahmen für das Heer nach dem Strukturplan von 1959. Der Zulauf moderner Waffen (Leopard 1, amerikanische Artilleriepanzer etc.) beschleunigte sich ab Mitte der 60iger Jahre. Dennoch konnte die Konsolidierung und Modernisierung zahlreiche Defizite nicht verdecken. Es fehlte an Unteroffizieren und die erste Konjunkturkrise Mitte der 60er Jahre begrenzte die finanziellen Möglichkeiten.

Eine Reihe von Einheiten, die in der Regelgliederung vorgesehen waren, konnten nicht aufgestellt oder angemessen ausgestattet werden. Die Panzerbrigaden 28 und 20 blieben ein Torso; die Panzerbrigade 34 war erst gar nicht aufgestellt worden. Ebenso fehlte mit der Fallschirmjägerbrigade 27 der dritte Brigadeverband für die Luftlandedivision. Die dafür schon aufgestellten Fallschirmjägerbataillone 291 und 313 hatte man zwei Panzergrenadierbrigaden als drittes Infanteriebataillon zugeordnet.

Unvollständig blieben auch Teile der Divisionstruppen, wie die Artillerieregimenter 8 und 12 oder die Panzeraufklärungsbataillone 8 und 12, die erst gegen Ende der 60er Jahre voll aufgestellt wurden , indem man auf die Substanz anderer Verbände zurückgriff (z.B. durch Auflösung der Fallschirmartillerie).

Von einer durchgehenden Mechanisierung des Heeres konnte nicht die Rede sein. Eine einheitliche Ausstattung der gesamten Infanterie mit dem skandalumwitterten Schützenpanzer HS 30 war gestoppt worden. In der Regel hatten nur das Panzergrenadierbataillon der Panzerbrigaden und eines der drei Panzergrenadierbataillone in den Panzergrenadierbrigaden dieses Kampffahrzeug. Das zweite Panzergrenadierbataillon hatte stattdessen nur den amerikanischen Mannschaftstransportwagen M 113 als leicht gepanzertes Transportfahrzeug erhalten, das dritte Bataillon musste als Panzergrenadierbataillon (mot.) weiterhin mit Unimog 1,5 to vorlieb nehmen oder diente nur als Führungsstab für Ausbildungskompanien. Es gab sogar Panzergrenadierbrigaden mit zwei ungepanzerten mot. Bataillonen (z.B. Panzergrenadierbrigade 4).

Die enge Finanz- und Personaldecke hatte auch dazu gezwungen, auf Kosten der Einsatzbereitschaft die Grundausbildung in den Einsatzverbänden und nicht in einer eigenen Ausbildungsorganisation durchzuführen. Einige aktive Kampfbataillone bestanden nur als Ausbildungsverbände.

Die angedeuteten finanziellen Engpässe und die Diskussionen um eine Neubewertung der ungepanzerten Infanterie für bedecktes Gelände und rückwärtige Aufgaben führten schließlich zu einer veränderten Struktur ab 1970. Bei allen Strukturreformen stellte sich immer wieder das Problem, das militärisch Wünschbare (aus der Lagebeurteilung abgeleitete Forderungen an Stärke, Ausbildung, Einsatzbereitschaft) mit den vorhandenen Mitteln (Finanzen, Personal, Gerät) in Einklang zu bringen.


Heeresstruktur III (1970-1981)

Zentrales Merkmal war die Umwandlung von drei mechanisierten Brigaden (4, 10, 11) in Jägerbrigaden, die sich auf die Verteidigung im Mittelgebirge spezialisieren sollten. Diese Brigaden führten keine Schützenpanzer oder Kampfpanzer mehr. Das Panzerbataillon wurde durch ein Panzerjägerbataillon ersetzt. Alle Brigaden des Heeres verfügten nur noch über drei Kampfbataillone. Bis 1971 konnten alle Brigadeartilleriebataillone mit der Panzerhaubitze M109 ausgestattet werden. Nur die Gebirgsjägerbrigaden 22 und 23 verfügten mit ihren Gebirgshaubitzen 105 noch über leichte Feldartillerie.

Mit der weiträumigen Verlegung des Fallschirmjägerbataillon 291 (neu: 271) von Stetten nach Iserlohn wurde im Norden nun auch die noch fehlende dritte Luftlandebrigade 27 (Lippstadt) aufgestellt. Damit waren acht von 33 Brigaden des Heeres reine Infanterieverbände geworden. Die auch in der alten Struktur bereits zahlreich vorhandene ungepanzerte Infanterie war nun mit neuer Konzeption (Verteidigung im bedeckten Gelände), Terminologie (Jäger) und Uniform (grünes Barett) aufgewertet worden.

Auf die vollständige Aufstellung der drei noch fehlenden Panzerbrigaden wurde verzichtet. Stattdessen verwendete man die vorhandenen Panzer- bzw. Panzergrenadierbataillone der unvollendet gebliebenen Brigaden 20 und 28 zur Bildung von zwei Korpspanzerregimentern (Nr. 100 im sauerländischen Hemer und Nr. 200 in Dornstadt bei Ulm).

In der Führungsorganisation gab es gravierende Unterstellungsänderungen mit dem Wechsel der 7. Panzergrenadierdivision (Unna) zum I. Korps und der 12. Panzerdivision (Veitshöchheim) zum III. Korps.

Neu in der Struktur III und ganz im Sinne der "Jägerrenaissance" war auch die Aufstellung von Heimatschutzkommandos in jedem der sechs Wehrbereiche des Territorialheeres. Zusätzlich zu den seit den 60er Jahren aufgestellten nichtaktiven Jägerbataillonen und Sicherungskompanien erhielt das Territorialheer mit den Heimatschutzkommandos nun auch Kampfverbände in Brigadestärke. Die nationale Territorialverteidigung wurde nach der Auflösung des zentralen Kommandos für Territoriale Verteidigung in Bad Godesberg in das Heer eingebunden. Seine zentrale Rolle bei der rückwärtigen Unterstützung der Bundeswehr und Sicherung des Verteidigungsauftrages der NATO-Heeresgruppen blieb unverändert.

Beim Territorialheer wurden nach Auflösung des Kommandos TV oberhalb der Wehrbereichskommandos analog zur Führungsstruktur der NATO die drei Territorialkommandos 800 (Mönchengladbach), 850 (Heidelberg) und 600 (Flesnburg) im Norden, Süden und in Schleswig-Holstein gebildet. Das Territorialkommando 600 unterstützte mit seinen Verfügungstruppen auch das deutsch-dänische NATO-Korps LANDJUT. Diese drei Territorialkommandos hatten zentrale Aufgaben bei der Logistik und Sicherstellung der Operationsfreiheit im rückwärtigen Gebiet.

Die sechs Heimatschutzkommandos (Nr. 13-18) waren für die rückwärtige Sicherung in Schwerpunkten, in kritischen Lagen auch als "zweite Welle" hinter dem Feldheer vorgesehen. Hier konnte man die noch vorhandenen Panzergrenadierbataillone (mot.) integrieren, die nach der Beschränkung auf zwei Panzergrenadierbataillone pro Panzergrenadierbrigade in der neuen Struktur nicht mehr vorgesehen waren. Die mit zwei aktiven und zwei mobilmachungsabhängigen Jägerbataillonen plus Unterstützungseinheiten (u.a. Pionierbataillon und Versorgungsbataillon) recht personalstarken Heimatschutzkommandos setzten mit ihren Nummern 13 - 18 die Bezeichnungskette der zwölf Heeresdivisionen fort und konnten so als Kader für Reservedivisionen angesehen werden. Die Heimatschutzkommandos verfügten auch über eigene Zentren zur Ausbildung der Mob-Reservisten des Territorialheeres.

Die intensivere Nutzung des Reservistenpotentials und Aufstellung von immer mehr Geräteeinheiten (Pioniere, Infanterie, Artillerie) war nach 15 Jahren Wehrpflicht auch sinnvoll. In der neuen Struktur war u.a. auch die Reduzierung der Wehrpflicht von 18 auf 15 Monate zu berücksichtigen gewesen. Auf diese Weise wollte man die Wehrgerechtigkeit erhöhen, da bis dahin längst nicht alle taugliche wehrpflichtige Männer auch tatsächlich eingezogen werden konnten

Insgesamt stellte die Struktur III keine wirklich neue militärische Konzeption sondern nur eine Anpassung an die begrenzten Mittel dar. Das wachsende Bedrohungspotential des Warschauer Paktes bewirkte aber sehr schnell neue Überlegungen, wie man die "schwere" Kampftruppenkomponente doch noch verstärken konnte.

Bereits ab Mitte der 70er Jahre wurde in einigen Modellbrigaden erprobt, wie man mehr, aber vom Umfang her kleinere Bataillone für die Brigaden verfügbar machen konnte. Im Mittelpunkt stand die Idee eines "vierten" Kampfbataillons in jeder Brigade. Im Rahmen dieser Modellversuche wurden endlich auch die fehlenden Panzerbrigaden 20 (Hemer), 34 (Koblenz) und 28(Dornstadt) aufgestellt.

Dabei kam es innerhalb des III. Korps zu umfangreichen Unterstellungswechseln und Umstrukturierungen von Bataillonen, die auch mit Änderungen der Verbandsnummern verbunden waren und zur Verwirrung beim Studium der Truppenchroniken führen können. Es erfolgte ein Ringtausch von Brigaden zwischen der 2.Panzergrenadierdivision (Kassel), der 5.Panzerdivision (Diez) und der 12. Panzerdivision (Veitshöchheim). Die neu aufgestellte Erprobungsbrigade 34 in Kassel wurde dabei am Ende die "neue" Panzerbrigade 6 der 2. Panzergrenadierdivision. Die bisherige Panzerbrigade 14 "alt" in Koblenz machte man zur Panzerbrigade 34 der 12. Panzerdivision, die endlich ihren dritten Brigadeverband erhielt. Die 5. Panzerdivision erhielt als Ersatz für die an die 12. Division abgetretene Brigade die "alte" Panzerbrigade 6 (Stadt Allendorf) der 2. Panzergrenadierdivision und führte sie künftig als Panzerbrigade 14 "neu".

Jägerdivisionen sollte es nicht mehr geben. Eine Remechanisierung der vier Jägerbataillone der 2.und 4.Division zeichnete sich bereits vorher durch Einführung des neuen Schützenpanzers Marder in diesen Bataillonen gegen Ende der 70er Jahre ab. Zeitweilig erwog man sogar die Einführung des Marders in den vier Gebirgsbataillonen, die bisher alle Strukturänderungen überdauert hatten. Ein baldiges Ende der Struktur III war mit diesem Mechanisierungsschub bei der Kampftruppe somit schon Mitte der 70er abzusehen. Wegen des veränderten Mischungsverhältnisses von Panzer- und Panzergrenadierbrigaden wurden in der Folgestruktur die 1., 7. und 10. Panzergrenadierdivision in Panzerdivisionen umbenannt.

Es gab aber auch Veränderungen in der Struktur III die dauerhafteren Bestand haben sollten.

Bei den logistischen Truppen kam es im Zeitraum 1972-75 zu einer stärkeren Gewichtung der Divisionsleiste. Die bisher den Korpsinstandsetzungskommandos unterstehenden Instandsetzungsbataillone 410 bis 520 wurden endgültig den Divisionen unterstellt, denen sie ohnehin schon vorher einsatzmäßig zugewiesen waren. Die Ersatzteilversorgung wurde an die Nachschubtruppe übertragen und die Ersatzteillkompanien der Instandsetzungsbataillone in die Nachschubbataillone integriert.

Die Brigadeversorgungsbataillone wurden aufgelöst. Aus ihren Transportkompanien und Teilen ihrer Instandsetzungs- und Stabsversorgungskompanien bildete man eine selbständige Nachschubkompanie der Brigade. Die Instandsetzungskompanie wurde ebenfalls selbstständige Brigadeeinheit. Die Sanitätskompanien dieser Versorgungsbataillone waren schon 1971 dem Sanitätsbataillon der jeweiligen Division zugeordnet worden. Es sei allerdings bemerkt, dass die alte Struktur eines Brigadeversorgungsbataillons in künftigen Strukturen nach 2000 wieder aufleben wird.

Die Führungsteile von je einem Brigadeversorgungsbataillon innerhalb jeder Division blieben erhalten, um unter Hinzuziehung von Teilen der Korpsnachschubtruppen daraus ein Divisionsversorgungsbataillon bzw. ab 1975 Divisionsnachschubbataillon zu bilden.

Bei der Heeresfliegertruppe löste man ab 1970 die Heeresfliegerbataillone der Divisionen auf, um Heeresfliegertransportregimenter (CH 53, UH 1D) auf Korpsebene und leichte Verbindungsstaffeln auf Divisionsebene zu bilden. Weitere nachgeschobene Strukturmodifikationen ergaben sich ab 1976 durch den Zulauf neuer Waffensysteme (z.B. Raketenwerfer Lance, Flugabwehrpanzer Gepard ) oder durch das Freiwerden von vorhandenem Gerät. Aus den Heeresflugabwehrbataillonen wurden Regimenter und auf ein eigenes technisches Bataillon zur Unterstützung der „Sonderwaffen“* konnte man nach Einführung der Lance-Raketen bei den vier nuklearfähigen Raketenartilleriebataillonen der Korps verzichten. (* nuklearfähige Systeme wurden mit diesem fragwürdigen Begriff verharmlost)

Bei der Korpsartillerie konnte man in den Jahren 1968 bis 1970 die durch den Zulauf der Artilleriesysteme M 109, M 107 und M 110 freiwerdenden älteren Feldhaubitzen 105 und 155mm für die Aufstellung von teilaktiven oder nichtaktiven Feldartilleriebataillonen als konventionelle Verstärkungsartillerie der Artilleriekommandos nutzen. Ehemals von der Luftwaffe im Objektschutz eingesetzte und später in den Divisionsflugabwehrbataillonen verwendete 40 mm Flak-Geschütze wurden zur Aufstellung von je drei aktiven und nichtaktiven Korpsflugabwehrbataillonen genutzt.


Heeresstruktur IV (1981 bis 1991)

Den größten Umfang seiner bisherigen Geschichte sollte das Heer in den 80iger Jahren erhalten

Zu diesem Zeitpunkt wurde das Potenzial des Warschauer Paktes als besonders bedrohlich eingeschätzt. Gleichzeitig hatte die Kompensation durch die westliche Nuklearabschreckung an Glaubwürdigkeit verloren. Nachdem auch nicht davon auszugehen war, die konventionelle Unterlegenheit des Westens allein durch überlegene Waffentechnik ausgleichen zu können, stand die Frage konventioneller Verstärkungen der NATO an erster Stelle. Analog zu Rationalisierungsmaßnahmen in der Wirtschaft wurde überlegt, wie man das vorhandene, aus politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht beliebig vermehrbare Potenzial von knapp unter 500.000 Soldaten, das Millionenheer von Reservisten und die immer knappen Haushaltsmittel optimal zur Steigerung der Kampfkraft einsetzen könne.

Grundgedanke beim Heer war die personelle und materielle Verkleinerung der Bataillone. Die „schlankeren“ Bataillone waren im Einsatz besser zu führen und setzten Gerät und Dienstposten für die Aufstellung eines vierten Panzer- oder Panzergrenadierbataillons in jeder Brigade frei.

Zeitgleich setzte der Zulauf von 1800 neuen Kampfpanzern Leopard II ca. 650 ältere, modernisierte Kampfpanzer M 48 und einige Leopard I frei, die man zur Aufstellung von zusätzlichen Panzerbataillonen und Reserveeinheiten nutzen wollte. Weitere Schützenpanzer für die vierten Panzergrenadierbataillone gewann man durch Verwendung der zahlreichen MTW M113 als Fahrzeug für je eine Kompanie in den Panzergrenadierbataillonen der Panzergrenadierbrigaden.

Nach einer Intervention des neuen Verteidigungsministers Apel im Jahre 1977 wurden die vierten Kampbataillone aber dann doch nicht als vollaktive Bataillone aufgestellt und neustationiert. Die Kompanien aller Kampfbataillone wurden in der Tat verkleinert. Die Kompanien des künftigen vierten, aus Panzer- und Panzergrenadierkompanien gemischten Kampfbataillons blieben aber aus sozialen und finanziellen Gründen den bisher vorhandenen Bataillonen unterstellt und traten nur bei Übungen unter das Kommando des als Kader bestehenden vierten Bataillonstabes.

Bei den Kampfunterstützungsverbänden (Artillerie, Pioniere) wollte man durch das Konzept der Einsatz/Ausbildungskompanien Personal sparen und sich verstärkt auf Reservisten abstützen. Diese Einheiten bildeten im Frieden Rekruten aus, konnten aber bei einer Mobilmachung durch Verfügungsbereite und Alarmreservisten sofort zu Einsatzkompanien aufwachsen.

Bei der Artillerie sollte ab 1985 die Erhöhung der Geschützzahlen von 6 auf 9 Rohre und Verminderung um eine Feuerbatterie das vorhandene und durch Zulauf der Feldhaubitze 70 vermehrte Gerät ohne personellen Mehraufwand optimal nutzen. Das Rohrbataillon einer Division wuchs dabei auf 36 Geschütze an.

Mit freiwerdenden älteren Kampfpanzern, Mannschaftstransportwagen M 113 und den

Feldhaubitzen 105 mm der Korpsartillerie wurden die sechs Heimatschutzkommandos der Wehrbereiche zu "schweren" Kampfverbänden umstrukturiert (Panzerbataillon aktiv, Panzerbataillon teilaktiv, Jägerbataillon MTW, Jägerbataillon LKW, Feldartilleriebataillon 105 mm plus selbstständige Kompanien). Diese neuen teilaktiven Heimatschutzbrigaden Nr. 51 bis 56 waren mit ihrer Mischung aus zwei gepanzerten und zwei ungepanzerten Verbänden nicht unumstritten. Die Heimatschutzbrigade 56 in Bayern wurde schon bald zu einer echten Panzergrenadierbrigade mit Kampfpanzern Leopard 1, Schützenpanzern Marder und Panzerhaubitzen M109 und der Gebirgsdivision unterstellt.

Das vorhandene Gerät und Reservistenpotential reichten aus, um parallel zu jeder teilaktiven Heimatschutzbrigade noch eine ähnlich strukturierte Gerätebrigade (Nr. 61 bis 66) auszustatten. Als vollwertige Panzergrenadierbrigaden waren diese Verbände wegen des Fehlens von gepanzerter Artillerie und mechanisierter Infanterie nicht anzusehen. Ihnen wurde primär die Rolle zugewiesen, im rückwärtigen Bereich gegen Luftlandungen und Durchbrüche vorgehen zu können.

In der Struktur IV war auch die Pionierkomponente der Korpstruppen durch Unterstellung von Pionierbataillonen des Territorialheeres verstärkt worden. Die Korpsflugabwehr erfuhr mit dem Ersatz der 40mm-Flak durch den Flugabwehrpanzer Roland eine beachtliche Verstärkung. Die Heeresflieger stellten mit drei Regimentern des leichten Panzerabwehrhubschraubers 1 erstmals eine luftbewegliche Panzerabwehrkomponente auf, deren Personal durch Einsparungen in anderen Bereichen gewonnen wurde.

Eine weitere Herausforderung bildete Mitte der 80er Jahre der Aufbau einer Unterstützungsorganisation für US-Verstärkungstruppen. Für diese „War Host Nation Support“- Organisation (Nachschub, Transport, Sicherung etc.) mussten zusätzliche nichtaktive Bataillone aus Reservisten aufgestellt werden, die in der Zielstärke über 100.000 Mann hinausgingen. Zu deren Ausbildung mussten eigene Ausbildungseinrichtungen eingerichtet werden. Es entstanden sechs Unterstützungskommandos (3, 4, 5, 7, 8, 9) mit zahlreichen nichtaktiven Nachschubbataillonen für Mengenverbrauchsgüter, Transportbataillonen und Sicherungsbataillonen plus einigen Spezial- und Führungseinheiten.

Insgesamt musste die Struktur IV zwangsläufig zu einer dünneren Personaldecke in den Verbänden führen, da überall Dienstposten für die neuaufgestellten Verbände eingespart wurden. Bei allen Konzepten, in denen eine höhere Quantität von Truppen durch Abstriche bei der Qualität, d.h. Lücken in der Personalpräsenz und Ausbildung erkauft werden muss, spielen verfügungsbereite Reservisten eine besondere Rolle. Sie können in den Monaten unmittelbar nach ihrer Entlassung vom BMVg bei Bedarf zurückgerufen werden, um in ihrem alten Verband nicht vorhandenes oder noch nicht einsatzbereites Personal (Rekruten) zu ersetzen.

Die Struktur IV wurde im Laufe der 80iger Jahre durch rückläufige Zahlen von Wehrpflichtigen und knappe Finanzmittel schnell wieder in Frage gestellt. Erste Truppenversuche mit der Kaderung von bisher aktiven Bataillonen und deren Betreuung durch aktive Patenbataillone wurden angestellt. Neue luftmechanisierte Verbände unter Einbeziehung von Kampfhubschraubern wurden erwogen, um eine absehbare Truppenverminderung durch neue Technologie und mobile Konzepte zu kompensieren. Diese Überlegungen waren in vollem Gange, als die politische Wende von 1989 eine völlig neue politische und militärische Lage schuf, auf die mit einer viel umfassenderen Strukturreform als jemals zuvor reagiert werden musste.


Heeresstruktur 5 (1993) und "Heer für neue Aufgaben"(1996)

Mit der Wiedervereinigung war die geordnete Übernahme der NVA sicherzustellen, die Reduktion der Bundeswehr im Westen und Osten auf die Höchstgrenze von 370.000 Soldaten einzuleiten und zugleich die neue Bundeswehr im Osten aufzubauen. Angesichts der veränderten Bedrohungslage war von langfristig geringeren Finanzmitteln für den Einzelplan 14 im Bundeshaushalt auszugehen.

Sehr schnell wurde aber auch deutlich, dass die veränderte Weltlage der Bundesrepublik auch weiterhin eine wichtige militärische Rolle in Europa zuweisen und künftig von ihr auch ein stärkeres internationales militärisches Engagement erwartet werden würde. In dem Maße wie das unmittelbare Risiko eines Großkonflikts in Mitteleuropa geschwunden war, stieg die Wahrscheinlichkeit eines realen Bundeswehreinsatzes an anderen Orten. Hatte vorher die Vorsorge für den nicht auszuschließenden, aber irgendwie immer doch auch Fiktion bleibenden Abwehrkampf an der innerdeutschen Grenze alle Planungen bestimmt, so waren in den 90er Jahren ganz plötzlich sehr praktische Überlegungen für einen tatsächlichen Einsatz unterhalb der Schwelle eines Großkonfliktes anzustellen.

Zu Beginn der 90iger Jahre stand die politische und militärische Führung unter dem Druck, sehr schnell über die Reduktion der Truppe entscheiden zu müssen. Dabei konnte man nicht nur nach militärischer Zweckmäßigkeit vorgehen, sondern hatte regionale Strukturpolitik ebenso zu berücksichtigen wie die durch die Wehrpflicht gebotene Notwendigkeit einer breiten Präsenz in den alten und neuen Ländern.

So kam es, dass am Ende viele Einheiten, aber relativ wenige Standorte aufgelöst wurden. Man vermied es nach Möglichkeit auch ganze Großverbände zu streichen. Die Auflösung eines Divisions- oder Brigadestabes bedeutete nicht das gleichzeitige Ende für all seine Bataillone. In der neuen Struktur weiterhin vorgesehene Divisionen bzw. Brigaden mussten eigene Bataillone auflösen und Einheiten von aufgelösten Verbänden aufnehmen.

Zur Auflösung vorgesehen waren die Stäbe der 2.PzGrenDiv (Kassel),3.PzDiv(Buxtehude), 11.PzGrenDiv (Oldenburg) und Luftlandedivision (Bruchsal), einige Jahre später auch die 6.PzGrenDiv (Neumünster). Der Stab der 4.PzGrenDiv blieb als Spezialstab für luftbewegliche Kräfte erhalten.

Da alle erhalten gebliebenen Bataillone aus Traditionsgründen ihre alten Nummern behielten, ist heute nicht mehr automatisch aus der Bezeichnung die Unterstellung abzulesen. Es gab auch viele Neuaufstellungen, vor allem in den neuen Ländern, in denen mit dem IV. Korps in Potsdam und der 13. und 14. Panzergrenadierdivision neue Großverbände entstanden.

Von vornherein wurden in ganz Deutschland gleiche Strukturen geschaffen, die u.a. auch dazu führten, dass die Unterstellungsverhältnisse die alte Teilungslinie überschritten. Die 14. Panzergrenadierdivision integrierte die übrig gebliebenen Teile der 1996 aufgelösten 6. Panzergrenadierdivision in Schleswig-Holstein, während die Thüringer Panzergrenadierbrigade 39, nachdem sie auch Bataillone der ehemaligen nordhessischen 2.Panzergrenadierdivision aufgenommen hatte, selbst wiederum der 5.Panzerdivision in Mainz unterstellt wurde.

In Einzelfällen kam es auch vor, dass ein Verband die Erhaltung seines Standortes durch einen Waffengattungswechsel "erkaufen" musste. Aus dem Pionierbataillon 7 in Höxter wurde das ABC-Abwehrbataillon 7 und das Panzeraufklärungsbataillon 2 in Hessisch Lichtenau wurde zum Panzerartilleriebataillon 2. Die Verwandlung des Pfullendorfer Artillerieregiments 10 in ein Jägerregiment oder Umwidmung des Dürener Panzerbataillons 533 in ein Jägerbataillon waren allerdings keine Garantie für ein Weiterleben, denn diese Verbände wurden nach wenigen Jahren doch aufgegeben.

Bis Mitte der 90er Jahre wurden wiederholt Modifikationen der Strukturentscheidungen "nachgelegt" und führten zu großer Verunsicherung in der Truppe. So war die teilweise noch auf die Planungen der 80er Jahre zurückgehende Heeresstruktur V nur von kurzer Dauer und mündete schließlich ab 1996 in das Konzept "Heer für neue Aufgaben", das aber mit den Entscheidungen zur Bundeswehrreform nach 2000 auch zur Makulatur wurde.

Das Heer hatte in den 90er Jahren auf die Veränderungszwänge durch eine Reihe von Strukturmaßnahmen reagiert und darauf verzichtet, alte Strukturen in verkleinertem Rahmen zu konservieren. Es ist unmöglich, die Maßnahmen der Struktur „Heer für neue Aufgaben“ in ihrer Gesamtheit zu beschreiben, deshalb seien hier nur einige Prinzipien genannt.

Dazu gehörte u.a. das Prinzip der Differenzierung der Verbände nach ihrer Aufgabenstellung. Es hatte auch in den vorherigen Strukturen unterschiedliche Brigadetypen gegeben. Neben den Luftlande- und Gebirgsjägerbrigaden sei hier noch einmal auf die drei Jägerbrigaden und Heimatschutzkommandos der Struktur III hingewiesen. Allerdings hatte sich immer wieder der Trend zur mechanisierten Einheitsbrigade, nur unwesentlich differenziert in Panzer- bzw. Panzergrenadierbrigaden, durchgesetzt.

Im "Heer für neue Aufgaben" mussten sich die Großverbände und Bataillone stärker auf bestimmte Aufgaben konzentrieren, selbst wenn sie in Bewaffnung und Bezeichnung weitgehend übereinstimmten. Die wichtigste Unterscheidung war der Status als Verband der "Krisenreaktionskräfte" (KRK) oder als Verband der "Hauptverteidigungskräfte" (HVK) sein. KRK- und HVK hatten als primäre gemeinsame Aufgabe weiterhin die Landes- und Bündnisverteidigung. KRK hatten darüber hinaus eine aktive Einsatzrolle.

Auf die veränderte Bedrohungslage musste die Politik zwangsläufig mit einer Kürzung der Wehrpflicht reagieren. Aus diesem Grunde konnte nicht die gesamte Armee in voller Einsatzbereitschaft gehalten werden. Die längeren Warnzeiten sollten bei einer Verschlechterung der politischen Lage genutzt werden, um in einem mehrmonatigen Krisenausbildungsprogramm die Einsatzbereitschaft von Personal, Führung und Material wieder "hochzufahren".

Andererseits waren auch plötzlich auftretende Krisen nicht ganz auszuschließen. Für diesen Fall forderte die NATO in ihrem neuen Konzept von ihren Mitgliedern die Bereitstellung von zahlenmäßig begrenzten, aber jederzeit einsatzbereiten Krisenreaktionskräften (KRK), welche die Mobilmachung der Hauptverteidigungskräfte (HVK) decken sollen.

Diese Hauptrolle der KRK-Kräfte war allerdings in der öffentlichen Diskussion durch ihre zweite Rolle als Einsatzkräfte für die verschiedensten militärischen oder humanitären außerhalb des eigentlichen Bündnisgebietes verdrängt worden. Da diese Einsätze wegen der Anforderungen an die Ausbildung und des allgemeinen gesellschaftlichen Verständnisses nur von Berufs- bzw. Zeitsoldaten und von freiwillig länger dienenden Wehrpflichtigen geleistet werden sollten, wurden bestimmte Verbände für diese KRK-Rolle klassifiziert.

Die Mehrzahl der Wehrpflichtigen diente in den Hauptverteidigungskräften, die sich auf die Erhaltung des militärischen "Knowhows" durch Ausbildung im Friedensbetrieb und die Vorbereitung einer Mobilmachung konzentrieren. Daneben haben die HVK-Bataillone auch die vom Umfang begrenzten KRK-Einheiten bei Ausbildung, Logistik etc. zu unterstützen.

Um die Entstehung einer 2-Klassenarmee durch "Eliteverbände" mit KRK-Status zu vermeiden, wurden im Zuge der Modifikation der Übergangsstruktur V zum Konzept "Heer für neue Aufgaben" HVK- und KRK-Verbände enger miteinander vermascht. KRK-Brigadestäbe führten auch HVK-Bataillone, während HVK-Brigaden auch KRK-Bataillone unterstellt wurden. Es gab auch zahlreiche Bataillone, die KRK und HVK-Kompanien in ihrem Verband nebeneinander führten. Da die Zeit- und Berufssoldaten in Einheiten beider Kategorien dienten und Wehrpflichtige ohnehin meist nur in einem Verband blieben, war die Trennung in der Praxis weniger gravierend.

Die anfangs noch weitgehend gleiche Ausstattung führte durch vorrangige Belieferung der KRK-Verbände mit neuen oder kampfwertgesteigerten Systemen zu materiellen Unterschieden , die es aber auch früher immer gegeben hatte, wenn man an die drei verschiedenen Typen von Panzergrenadierbataillonen in den 60er Jahren zurückdenkt.

Von den 21 im Heer für neue Aufgaben noch aktiven Heeresbrigaden waren 5 voll präsente KRK-Brigaden (Panzergrenadierbrigade 12, Panzerbrigade 21, Jägerbrigade 37, Brigade D/F deutscher Anteil, Luftlandebrigade 31, luftmechanisierte Brigade 1)mit KRK- und HVK-Bataillonen und 8 weitgehend präsente HVK-Brigaden.

Von den präsenten HVK-Brigaden hatten die Panzerbrigade 40, Gebirgsbrigade 23, Luftlandebrigade 26 und Panzerbrigade 39 die primäre Aufgabe, KRK-Brigaden als Ergänzungsverbände zu unterstützen und bei längeren Einsätzen auch abzulösen. Auch sie verfügen über HVK -und KRK-Bataillone.

Vier weitere auch weitgehend präsente HVK-Brigaden ( Panzergrenadierbrigaden 1 und 7 und Panzerbrigaden 9 und 14) hatten einen anderen Schwerpunkt. Sie sollten neben der eigenen Friedensausbildung vor allem die Mobilisierung von vier gleichartigen nichtaktiven Mobilmachungsbrigaden (Panzerbrigaden 2 und 8, Panzergrenadierbrigaden 32 und 5, alle nichtaktiv) sicherstellen.

Acht weitere nur zur Hälfte präsente Brigaden (Panzerbrigaden 34, 36,42 u. 18, Panzergrenadierbrigaden 19, 30, 38 u 41) sollten in der Lage sein, in einer Mobilmachung ihre eigene Stärke zu verdoppeln und mit 4 Kampfbataillon für einen Einsatz zur Verfügung stehen. Sie wären dann sogar um ein Bataillon stärker als die normalen Präsenzbrigaden mit drei Panzer bzw. Panzergrenadierbataillonen gewesen.

Die zuletzt genannten aktiven und teilaktiven Brigaden wendeten das Verfahren "Kaderung und rascher Aufwuchs" an, bei dem ein aktives Patenbataillon für ein nichtaktives Aufwuchsbataillon verantwortlich war. Damit ist das zweite Strukturmerkmal des "Heeres für neue Aufgaben" benannt. Nach dem Verfahren „Kaderung und rascher Aufwuchs“ konnten auch die Kräfte der Divisionstruppen, allen voran die Pionierbataillone der sechs Pionierbrigaden und die Kräfte der drei Logistikbrigaden des Heeresunterstützungskommandos verstärkt werden.

Die zur Sicherung im territorialen Bereich bei den Verteidigungsbezirkskommandos verbliebenen Kader der nichtaktiven 47 Heimatschutzbataillone waren ebenfalls von der Unterstützung ihrer oft waffengattungsfremden Patenbataillone im aktiven Heer abhängig, da die früheren Ausbildungszentren der Mob-Organisation nicht mehr aufrechterhalten werden konnten.

Der Verteidigungsumfang des in den Jahren geschrumpften aktiven Heeres war damit immer noch recht beachtlich und stellte ein zentrales strategisches Faustpfand bei der Wahrung der Stabilität in Europa dar.

Die Reduzierung zwang die Heeresplaner zur Bündelung der verbliebenen Kräfte, so dass der Gedanke der Konzentration und Straffung zu einem weiteren Organisationsprinzip wurde. Um den Führungsaufwand zu verringern und Stäbe zu sparen, wurden Kräfte, die früher auf die verschiedenen Ebenen von Brigade, Division, Korps, Territorialheer verteilt waren, unter zentralen Kommandos zusammengefasst.

Die Heeresfliegertransportkräfte der ehemaligen Korpsheeresfliegerkommandos wurden in der bei der Heeresführung angesiedelten Heeresfliegerbrigade 3 zusammengeführt. Die Panzerabwehrhubschrauber fanden sich in der luftmechanisierten Brigade 1 und dem Korpsheeresfliegerregiment 26 wieder. Mit der luftmechanisierten Brigade 1 wollte man die Option auf eine neue Dimension mobiler Gefechtsführung wahren, die schon in den 80-iger Jahren erwogen wurde, aber erst mit dem Zulauf des deutsch-französischen Kampfhubschraubers Tiger nach 2000 konsequent umgesetzt werden kann.

Nach dem endgültigen Wegfall der noch in die Übergangsstruktur V geretteten territorialen Jägerregimenter als Nachfolger der Heimatschutzbrigaden war es sinnvoll, eine Grundbestand von Jägerbataillonen in der Jägerbrigade 37 und der Gebirgsbrigade 23 zu konzentrieren, um diese flexible Truppengattung auch künftig für spezielle Aufgaben in schwierigem Gelände oder unübersichtlichen Einsatzräumen zu erhalten.

Konzentration fand auch bei der Zusammenfassung von Fernmeldeaufklärungskräften und Sanitätsschwerpunktkräften in je einer spezialisierten Brigade auf Heeresebene statt. In den Divisionsartillerieregimentern fusionierten Beobachtungs- und Rohrbataillon zu einem Verband. Die drei Heeresflugabwehrverbände der Korps wurden in die Divisionsflugabwehrregimenter integriert.

Besonders augenfällig wurde die Straffung der Organisation bei den Pionieren und der Logistik. Die aus dem Bestand von Territorialheer, Korps und Divisionen übrig gebliebenen Pionierbataillone und ABC-Abwehrbataillone wurden in den sechs Pionierbrigaden der Wehrbereichs/Divisionskommandos zusammengefasst. Instandsetzungs- und Nachschubbataillone gab es nur noch in dem Logistikregiment jeder Division und den drei Logistikbrigaden des Heeresunterstützungskommandos.

Schließlich sollte die Fusion von Wehrbereichkommandosund verbliebenen Divisionen zu sechs Kommandobehörden auch ein Beitrag zur Rationalisierung werden: WBK II – 1. PzDiv, WBK III – 7.PzDiv, WBK IV – 5.PzDiv. WBK V- 10.PzDiv, WBK VI – 1.GbDiv, WBK VII – 13. PzGrenDiv.

Im Norden entstanden allerdings sehr bald aus den ursprünglich fusionierten WBK I /6.PzGrenDiv und WBK VIII/14.PzGrenDiv wieder zwei eigenständige Kommandos: WBK "Küste" in Kiel ( incl. Bereich des eh. WBK VIII) und die 14.PzGrenDiv in Neubrandenburg. Sie wurden nicht fusioniert. Die 6.PzGrenDiv war aufgelöst worden.

Auch das aus dem Stab der ehemaligen 4.Panzergrenadierdivision hervorgegangene Kommando luftbewegliche Kräfte als Führungsorgan der beiden Luftlandebrigaden 26, 31 und Kommando Spezialkräfte blieb eigenständig.

In der Fläche des größer gewordenen Deutschland hatten 27 großräumige Verteidigungsbezirkskommandos die verbleibenden territorialen Aufgaben unter Verzicht auf die Verteidigungskreiskommandos allein übernommen. Die nationalen Führungsaufgaben für das Heer übernahm zentral das neue aus dem Stab des ehemaligen III. Korps hervorgegangenen Heeresführungskommando in Koblenz. Dort wurden auch die den Wehrbereichskommandos übergeordneten nationalen territorialen Aufgaben wahrgenommen.

Eine Bündelung der verbliebenen Kräfte fand auch durch eine noch stärkere Kooperation mit den alliierten NATO-Partnern statt. Hier gab es schon vor der Wende in Gestalt des deutsch-dänischen Jütlandkorps, der AMF-Brigade, der deutsch-französischen Brigade und des Eurokorps (deutscher Anteil 10.PanzerDiv) Formen multinationaler Heeresverbände, die nun mit dem gemeinsamen deutsch-niederländischen Korps in Münster (deutscher Anteil 1.Panzerdivision u. Führungstruppen), dem alliierten Eingreifkorps (deutscher Anteil 7.Panzerdivision) und der luftbeweglichen NATO-Division (deutscher Anteil Luftlandebrigade 31) fortgesetzt wurden. Multinationalität findet somit nicht nur in den oberen NATO-Stäben statt, sondern ist zu einem weiteren Strukturmerkmal der bisher national zusammengesetzten Korps und Divisionen geworden. Deutschland ist in vielfältiger Weise mit seinen Truppen in die verschiedenen NATO-Strukturen eingebunden und damit zu einer "Drehscheibe und Klammer der Integration" in Europa geworden.


Bundeswehrreform 2001

Die Bundeswehr hat sich im Vergleich zu anderen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen als sehr flexibel und innovationsfreudig gezeigt! Diese Belastbarkeit musste im neuen Jahrtausend noch mehr unter Beweis gestellt werden, als die eigentliche große Runderneuerung der Bundeswehr mit dem Herunterfahren von zurzeit noch 315.000 auf 285.000 aktive Soldaten folgte.

Die nach dem Regierungswechsel von 1998 vorbereitete Bundeswehrreform war wie alle Reformen der Vergangenheit ebenso eine Anpassung der Strukturen an die knappen Mittel wie an die sicherheitspolitische Lage. Aus den sicherheitspolitischen Vorgaben ergaben sich für das Heer folgende Aufgaben. Der Auftrag der Landesverteidigung blieb grundsätzlich erhalten. Dabei ging es aber kaum noch um einen zurzeit nicht vorstellbaren Großkonflikt in Mitteleuropa, sondern um einen angemessenen deutschen Beitrag zur Sicherung des Bündnisgebietes. Vor allem aber ging es in zunehmendem Maße auch um Friedenseinsätze. Bündnisverteidigung und Friedensmissionen finden in jedem Fall außerhalb des deutschen Territoriums statt. Auf deutschem Boden hatte das Heer einsatzbereite Kräfte bereitzuhalten, auszubilden, zu unterstützen und zu ergänzen, um entsprechende Kontingente zur Friedensicherung und Bündnisverteidigung entsenden zu können.

Dazu gehörten auch eine angemessene Vorsorge für Reserven im Falle einer umfassenderen Bedrohung des Bündnisgebietes, die man nicht für alle Zeiten ausschließen kann. Die Einsatzdauer der Kontingente kann sich in Monaten und Jahren bemessen, dementsprechend muss eine sehr viel größere Zahl von Einheiten bereitstehen, damit die notwendige Durchhalte- und Regenerationsfähigkeit erhalten bleibt.

Angesichts der dramatischen Entwicklung des internationalen Terrorismus musste man zwangsläufig auch Überlegungen zur Neubewertung der nationalen territorialen Verteidigung anstellen. Auch wenn keine unmittelbare Bedrohung deutschen Territoriums durch gegnerische Streitkräfte besteht, kann die Notwendigkeit zur Sicherung wichtiger Objekte und Kapazitäten zur Schadensbekämpfung angesichts des Risikos von Anschlägen auf deutschem Gebiet bestehen.

Der geschlossene Einsatz des Heeres mit allen Divisionen ist angesichts der augenblicklichen Lage unwahrscheinlich. Gefordert sind Einsatzkontingente in Brigadestärke, bei Bündnisverteidigung bis zur Divisionsstärke, die für einen längeren Zeitraum im Einsatz gehalten werden müssen. Die bisher vorhandene breite Palette militärischer Fähigkeiten muss auch künftig bereitgehalten werden, muss aber nicht auf jeder Organisationsebene vorhanden und nicht mehr gleichmäßig im ganzen Land verteilt sein. Es wird eine noch stärkere Konzentration der Kapazitäten erfolgen.

Es werden weiterhin alle Truppengattungen, allerdings in geringerer Zahl, benötigt. Relativ große Einschnitte gab es ab 2002 bei den mechanisierten Kampftruppen; für das Gefecht der verbundenen Waffen gegenüber einem massiv auftretenden Gegner bleiben sie aber dennoch unverzichtbar. Reduzierungen gab es auch bei den Kampfunterstützungstruppen, dagegen blieben Spezialkräfte wie luftbewegliche Truppen oder Feldjäger ziemlich ungeschoren.

Ab 2002 wurden Truppen und Stäbe noch einmal kräftig reduziert. Insgesamt setzte sich der 1990 begonnene Trend fort, dass die Stärke der verfügbaren Einsatzkräfte des Heeres stärker abnahm als es der Abbau der Bundeswehrstärke insgesamt erwarten lließ. Dies hängt einerseits mit der durch die neuen Einsatzrollen begründeten relativen Aufwertung der Luftwaffe und Marine zusammen, hat aber auch damit zu tun, dass es heute nicht mehr darauf ankommt, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Kampftruppe für ein Gefecht mobilisieren zu können. Wichtiger ist vielmehr, eine begrenzte Zahl von Truppen über einem längeren Zeitraum und über größere Entfernungen hinweg auszubilden und einsatzfähig halten zu können. Dies erfordert mehr präsente Unterstützungskräfte und eine größere Personaldecke, welche die zahlreichen, aber knapp besetzten Kampfeinheiten der Heeresstruktur IV nicht aufweisen konnten.

Laut Planung 2001 sollten nur noch fünf mechanisierte Divisionen über 9 mechanisierte Einsatzbrigaden plus eine Gebirgs- und die deutsch-französische Brigade verfügen können. Die Divisionsgliederung wurde somit im Frieden von drei auf zwei Brigaden reduziert. Eine Division sollte zusätzlich die Brigade D/F führen, die aus politischen Gründen als Sonderformation bestehen blieb. Für die anderen vier Divisionen sollten als Verstärkung im Einsatz drei Mob-Brigaden und eine polnische Brigade zur Verfügung stehen. Die Brigade blieb als Kern des Gefechts der verbundenen Waffen mit eigenen Kampftruppen, Artillerie und Pionieren erhalten und wurde durch Zuweisung eines logistischen Bataillons auch in der Versorgung gestärkt. Es war allerdings nicht jedes Logistikbataillon auf Brigadebene aktiv.

Das Heer sollte nach Einnahme der künftigen Struktur seinen mechanisierten Schwerpunkt von einst 34 mechanisierten Brigadeverbänden der Struktur IV in den 80er Jahren ( ohne Luftlande- Gebirgs- und Heimatschutzbrigaden, aber mit Heimatschutzbrigade 56) auf weniger als ein Drittel abgebaut haben !

An Mobilmachungsreserven für Kampfaufgaben würden nur noch die o.g. drei Gerätebrigaden und eine noch ungeklärte Zahl von territorialen Sicherungskräften zur Verfügung stehen.

Nachdem in den 90er Jahren die Korpstruppen bis auf die Führungsteile aufgelöst oder in die Divisionen integriert wurden, ging nun auch die Ära starker Divisionstruppen zu Ende. Die noch verbleibenden Unterstützungsverbände der Artillerie, Pioniere, Heeresflugabwehr, ABC-Abwehr und Einsatzlogistik wurden in Brigadeverbänden auf Heeresebene unter einem Heerestruppenkommando zusammengefasst. Die Waffengattungsbrigaden haben für die Einsatzkräfte maßgeschneiderte „Pakete“ (Module) zur Unterstützung bereitzustellen.

Die Organisationsebene des Heerestruppenkommandos war für das Heer der Bundeswehr neu. Den Divisionsstäben stand nur noch ein eigenes Aufklärungsbataillon und Stabsfernmeldebataillon zur Verfügung . Die Korpsstäbe wurden rein operative Führungsstäbe multinationalen Charakters , die die truppendienstliche Führung der Divisionen an das schon bestehende Heeresführungskommando abgaben.

Einen gesicherten Fortbestand sollte in der neuen Struktur die früher oft umstrittene luftbewegliche Komponente haben. Die Verschiebung der Einsatzwahrscheinlichkeit von der Landesverteidigung zu mobilen Kriseneinsätzen hat das Einsatzspektrum der Fallschirmjägertruppe erweitert. Es gab wieder ein eigenes Divisionskommando für luftbewegliche Spezialeinsätze.

Nach den Stationierungsentscheidungen vom Februar 2001, sollten von der Fallschirmjägertruppe die Saarländer Luftlandebrigade 26, die Oldenburger Luftlandebrigade 31 (unter Einbeziehung des Fallschirmjägerbataillons 373 in Doberlug-Kirchhain) und das Kommando Spezialkräfte (Calw) unter diesem neuen Kommando weiterbestehen. Die Gebirgsbrigade blieb als Jägergroßverband erhalten. Eine Aufwertung zur Division erfuhr die Heeresfliegertruppe durch Zusammenfassung der Heeresfliegerbrigade 3 und luftmechanisierten Brigade 1 in der Division für luftbewegliche Operationen.

Einige Grundentscheidungen für das "Heer für neue Aufgaben" wurden wieder rückgängig gemacht. Die Trennung in KRK- und HVK-Verbände wurde durch die neue teilstreitkräfteübergreifende Differenzierung in verfügbare Einsatzkräfte und Militärische Grundorganisation abgelöst.

Die Stäbe von Divisionen und Wehrbereichen wurden wieder getrennt. Die von sieben auf vier reduzierten Bereichskommandos wurden Teil der neuen Streitkräftebasis, die man vielleicht sehr verkürzt als Wiederauflage des früheren Territorialheeres in einem noch größeren teilstreitkräfteübergreifenden Umfang beschreiben könnte. Es ist allerdings kein reines „Heimatheer“. Die SKB ist bei allen Einsätzen der Bundeswehr im In- und Ausland gefordert. Die Wehrbereiche führen künftig die Truppen der Streitkräftebasis.

In den 70er Jahren war schon einmal eine teilstreitkräfteübergreifende Unterstützungsorganisation vom damaligen Generalinspekteur Wust erwogen worden. Damals überwogen wohl die taktische Bedenken und Teilstreitkraftegoismen gegenüber den wirtschaftlichen Vorteilen. Das ökonomische Prinzip der Konzentration und Zentralisierung von Mitteln verträgt sich nicht immer mit den militärischen Gesichtspunkten autonomer und redundanter Kapazitäten. Das damalige Rationalisierungskonzept wurde angesichts geringerer Bedrohungsrisiken und noch knapperer Kassen nun wieder aufgegriffen. Künftig sollten Heer, Luftwaffe Marine und zentrale Dienststellen ihre Unterstützungs- und Führungskräfte in der Streitkräftebasis bündeln.

Die Streitkräftebasis und das Sanitätswesen wurden mit einem eigenen Inspekteur als vierte und fünfte Organisationssäule aufgebaut. Große Teile der Heereslogistik, Führungsverbände und zahlreiche Dienststellen mit Spezialaufgaben wurden vom Heer an diese neue "Teilstreitkraft" abgegeben. Die Sanitätstruppe ging komplett an den zentralen Sanitätsdienst.

"Nichts ist mehr so wie es war" war der Eindruck des rückschauenden Betrachters. Verglicht man die 2001 geplante Struktur mit den Anfängen des Heeres, so ließ sich aber doch auch eine Konstante erkennen. Das in der Bundeswehr Ende der 50er Jahre erprobte und NATO-weit nachgeahmte Konzept der Brigade als Träger des Gefechts sollte auch künftig erhalten bleiben.

Von der Reform zur Transformation – 2003 bis 2010

In den Jahren 2003/2004 zeichnete sich ab, dass die von Verteidigungsminister Scharping verantwortete Bundeswehrplanung aus dem Jahre 2001 noch nicht das Ende der Umstrukturierungen und Reduzierungen bedeuten würde. Die ungünstigen ökonomischen Rahmenbedingungen und die zur Daueraufgabe gewordenen Auslandseinsätze, wesentlich beschleunigt durch die Ereignisse um den 11.9.2001 in New York, veranlassten Verteidigungsminister Struck zu einer Revision. In den verteidigungspolitischen Richtlinien vom Mai 2003 vollzog sich eine grundlegende Schwerpunktänderung der Vorgaben für den Auftrag der Bundeswehr. Die Einsatzfähigkeit im Rahmen internationaler Militäraktionen hat künftig Priorität. Landes- und Bündnisverteidigung werden im Augenblick vom Risiko her als sehr gering eingestuft. Der etwas vage Begriff „Schutz Deutschlands und seiner Bürger“ ersetzt künftig die klassische Option Landesverteidigung, die man bei einer Verschlechterung der Gesamtlage in Europa in einem Zeitraum von 10 Jahren durch „Rekonstitution“ sicherzustellen können glaubt. Landesverteidigung wird künftig primär als Fernhalten von Konflikten bzw. als Schutzauftrag für die Bürger in Deutschland und im Ausland gegenüber ungewissen Risiken verstanden und nicht als Abwehr eines massiven Angriffs auf deutsches Territorium.

In den aktuellen verteidigungspolitischen Richtlinien sind keine Verbände mehr für die ausschließliche Rolle der Landesverteidigung vorgesehen. Die gesamte Bundeswehr hat vorrangig militärische Operationen im internationalen Rahmen zu gewährleisten, den Grundbetrieb der Streitkräfte in der Heimat zu organisieren und bei Bedarf auch Kräfte für den Schutz Deutschlands und seiner Bürger abzustellen. Damit sind in erster Linie wohl Gegenmaßnahmen im Spektrum der „neuen Bedrohungen“ gemeint, die aber inhaltlich wenig konkret formuliert sind. Der Schutz bzw. die Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland kann im Extremfall auch dazu gehören. Humanitäre Hilfsaktionen und Katastropheneinsätze bleiben als Nebenaufgaben natürlich unbestritten.

Als Planungsgröße spielten wohl auch neue, von den USA geprägte militärische Entwicklungen eine Rolle, die mit dem deutschen Begriff der „vernetzten Operationsführung“ ein Konzept des optimalen Einsatzes einer geringeren Zahl von Truppen unter Nutzung modernster Aufklärungs- und Führungsinformationsmittel beschreiben. Dabei müssen die Teilstreitkräfte noch stärker als bisher kooperieren und in einem einzigen Führungsverbund im Einsatz tätig werden. In den Planungspapieren wird das Bild einer kleinen hochmodernen und flexiblen Truppe gefordert, die mit allen Bedrohungen Schritt halten soll. Eine vernetzte Gefechtsführung soll knapp bemessene Kräfte zu einem überlegenen Gefecht aufgrund hoher Aufklärungs- und Führungsleistungen befähigen. Qualität geht hier vor Quantität, auch wenn angesichts der Finanzlage Zweifel an der umfassenden Realisierung erlaubt sein dürfen. Dabei verlieren die großen Heeresverbände noch mehr von ihrer Bedeutung, die sie früher mal gehabt haben. Dementsprechend ist das Heer auch am meisten von den neuen Planungen betroffen, die man jetzt Transformation statt Reform nennt. Reformen hat es bei der Bundeswehr in den letzten 20 Jahren so oft gegeben und allzu oft war der Eindruck erweckt worden, dass die immer auch unbequemen Veränderungsmaßnahmen nur der Preis für eine bessere und damit auch stabilere Struktur sein würde. Stabilität war aber nun wirklich nicht das Merkmal der Strukturen der Streitkräfte und so bevorzugt die politische und militärische Führung für die künftigen Einschnitte und Umstrukturierungen nun den Begriff Transformation, der auf die Dauerhaftigkeit des Wandels hinweist.

Es wird ein teilstreitkräfteübergreifendes Gesamtkonzept angestrebt, bei dem die TSK zwar erhalten bleiben, im Einsatz aber gemeinsam geführt werden sollen. Alle TSK werden drei Kategorien zugeordnet: Eingreifkräfte, Stabilisierungskräfte und Unterstützungskräfte.

Die Eingreifkräfte sollen über einen kurzen Zeitraum im Rahmen von multinationalen Aktionen an intensiven Kampfhandlungen zur schnellen Erzwingung einer Entscheidung gegenüber einem massiv auftretenden Gegner befähigt sein. Der Kosovokrieg oder der jüngste Irakkrieg mögen als Beispiele solcher Szenarien dienen, auch wenn der letztere nicht den Vorgaben der deutschen Politik entspricht. Das Heer soll mit 20.500 Soldaten zu den Eingreifkräften beitragen.

Die den Alltag der Streitkräfte prägenden andauernden Friedenseinsätze haben zum Konzept der Stabilisierungskräfte geführt, die auf lange und durchhaltefähige Präsenz im Einsatzraum angelegt sein werden, bei denen hingegen die Wahrscheinlichkeit intensiver Kampfhandlungen geringer ist. Hier werden eher leichte Kräfte benötigt, vielleicht mit einer kleineren schweren Komponente zur unmittelbaren Reaktion auf eine unerwartete Eskalation eines Friedenseinsatzes. Hierfür sind beim Heer zahlenmäßig stärkere Kräfte in Höhe von 36.500 Soldaten und Soldatinnen eingeplant.

Die Unterstützungskräfte stellen Führung und Versorgung der Kräfte im Einsatz und den Grundbetrieb in der Heimat mit seiner umfangreichen Palette von Führung, Logistik und Ausbildung sicher. Das Heer ist hier mit 26.527 Angehörigen beteiligt.

Mit dem neuen Stationierungskonzept vom November 2004 wurden die Konsequenzen dieses durchgreifenden Kurswechsels in der Öffentlichkeit wahrgenommen, die allerdings primär den Verlust zahlreicher Standorte beklagte und die militärische Neuorientierung weitgehend übersah. Für das Heer bedeutete es die Halbierung seiner Kampftruppen und eine noch weitgehendere Verlagerung von Aufgaben der Führungsunterstützung und Logistik in die Streitkräftebasis. Bei der Stationierung ist das Bemühen festzustellen, Truppen mit gleicher Rolle relativ nahe beieinander in der Nähe der für die Ausbildung und Einsätze notwendigen Infrastruktur (z.B. Truppenübungsplätze) unterzubringen.

Künftig wird es nur noch eine reguläre Kampfdivision geben (s. Anhang). Erhalten bleibt die 1.Panzerdivision (Hannover), die mit den Panzerbrigaden 9 und 21 und den dazugehörigen umfangreichen Divisionstruppen in Niedersachsen, Ostwestfalen und Nordthüringen präsent sein wird, der aber auch die deutschen Teile der Brigade D/F in Baden-Württemberg zugeordnet sein werden. Diese Brigade ist als Ergänzung sinnvoll, wenn die 1.Panzerdivision in einem Kampfeinsatz eher auf leichte Kräfte zurückgreifen muss. Die Divisionstruppen haben wieder einen Umfang, den sie in den Strukturen vor 1990 mit Artillerie, Pionieren, Aufklärung, ABC-Abwehr, Flugabwehr und Logistik gehabt haben und die eine autarke Operationsführung in allen Lagen gewährleisten sollen. Zu diesen „Eingreifkräften“, die den deutschen Beitrag bei einem „Gefecht hoher Intensität=(=Krieg!!) stellen könnten, treten dann auch Kräfte der luftmechanisierten Brigade (Stab Fritzlar) mit Kampfhubschraubern und einem luftbeweglichen Infanterieregiment, das mit den Hubschraubern zusammen operieren kann und dem Gefecht eine neue Dimension von Mobilität geben soll. Diese Brigade untersteht zusammen mit den Transportkräften der Heeresflieger weiterhin der Division Luftbewegliche Operationen, die als aktiver einsatzbereiter Divisionsstab für eine Reihe von Aufgaben zur Verfügung steht. Das kann auch die Koordination von Katastropheneinsätzen sein.

Während die schweren gepanzerten Kampftruppen einen starken Einschnitt erleben, ohne das man ihre Berechtigung in bestimmten „harten“ Konflikt- und Gefechtslagen grundsätzlich in Frage stellt, bleibt die Luftlandetruppe ohne Abstriche mit vier Fallschirmbataillonen in zwei Brigaden (26,31), den dazugehörigen Unterstützungskräften und dem Kommando Spezialkräfte erhalten unter der Führung der Division Spezielle Operationen. Ihre Existenz wird nicht nur mit ihren klassischen Möglichkeiten bei schnellen mobilen Einsätzen und kommandoartigen Unternehmen begründet, sondern auch mit ihrer neuen Aufgabe bei der Sicherung der eigenen Truppe in allen Einsatzgebieten durch Kontrolle großer Räume. Die bisher beschriebenen Truppen sind zu einem großen Teil den Eingreifkräften zugeordnet, die zu Kampfeinsätzen auf allen Stufen befähigt sein sollen.

Für die im Augenblick vordringlichste Aufgabe der Bundeswehr, der Beteiligung an Friedenseinsätzen, stehen die übrigen Teile des künftigen Heeres unter dem Oberbegriff „Stabilisierungskräfte“ zur Verfügung. Das sind vier Brigaden (12,23, 37,41) im Süden und Osten Deutschlands, die unter der truppendienstlichen Führung von zwei Divisionsstäben (10.Panzer, 13.Panzergrenadierdivion) stehen. Dass dazu auch die um nur ein Gebirgsbataillon in Schneeberg(Sachsen) und die Artillerie reduzierte Gebirgsbrigade gehört, unterstreicht die Schwerpunktverlagerung zu leichteren Kräften. Die anderen drei Brigaden bestehen allerdings aus Panzer- und Panzergrenadierbataillonen, die den Friedenstruppen Schutz und Durchsetzungsvermögen in kritischen Lagen geben sollen. Diese Brigaden verfügen über kein Artilleriebataillon mehr, haben dafür aber ein eigenes Pionierbataillon, das in Gebieten mit schwacher oder zerstörter Infrastruktur wichtige Unterstützung leisten kann. Dazu kommt auch ein eigenes Aufklärungsbataillon, das klassische Spähkräfte und technische Aufklärungsmittel zur Überwachung der Einsatzräume zur Verfügung hat. Damit die vier Brigaden der Stabilisierungskräfte im Falle einer Eskalation auf Artillerie, ABC-und Flugabwehrkräfte zurückgreifen können, gehört im Südwesten Deutschlands unter Führung der DLO eine Heerestruppenbrigade mit einem gemischten Artillerieregiment, ein ABC-Abwehrregiment und einem Panzerflugabwehrbataillon zum Rahmen des künftigen Heeres.

Alle Brigaden der Eingreif- und Stabilisierungskräfte verfügen über ein eigenes Führungsunterstützungsbataillon für Fernmelde- und Stabsaufgaben und ein Logistikbataillon.

Oberhalb der Brigadeebene wird man die Logistik endgültig in die Streitkräftebasis verlagern und die verbleibende Substanz der beiden bisherigen Logistikbrigaden dort ansiedeln. Die teilstreitkraftübergreifende Operationsführung wird damit auch in der Logistik konsequent zu Ende geführt. Der in Ulm bestehende Korpsstab wird als teilstreitkraftübergreifender Führungsstab ausgebaut.

Das Heer wird damit sicher nicht mehr so sehr als truppenstarker Kern einer NATO-Landmacht in Europa in Erscheinung treten. Mit dem Beitritt weiterer Mitglieder ist das Bild einer Vielfalt von Kontingenten entstanden, welche die Allianz heute prägen.

Augenfällig ist der Wandel in der Ausrüstungsplanung, die bei den Kampfpanzern auf einen Bestand von 350 Exemplaren zurückgeführt wird. In den laufenden Beschaffungen dominieren zurzeit leichte Schutzfahrzeuge, die auf die aktuellen Erfordernisse in den Friedenseinsätzen zugeschnitten sind. Kritische Kommentatoren fragen allerdings, ob sie im Falle einer Eskalation zu einem schweren Gefecht noch verwendbar sein werden. Für intensivere Gefechtshandlungen bleiben allerdings der neue Schützenpanzer „Puma“ und der Transportpanzer „Boxer“ in der Planung. Ähnliches gilt auch für den Kampfhubschrauber „Tiger“ und die Kampfdrohne „Taifun“. Einen hohen Stellenwert eines teilstreitkraftübergreifenden Konzepts haben natürlich auch Führungsinformations- und Aufklärungssysteme.

Die Wehrpflicht soll im Rahmen des neuen Konzepts in modifizierter Form weiter zur Bestandserhaltung der Streitkräfte beitragen. Es werden nur noch ausgewählte Wehrpflichtige in Stärke von ca. 55.000 Bürgern in Uniform nach dem Bedarf der Streitkräfte einberufen. Sie vor allem im Bereich der Unterstützungskräfte in der Heimat eine Funktion finden. Sie dienen in der Streitkräftebasis und innerhalb des Heeres in Funktionsposten von Stäben, bei der Versorgung und in eigenen Einsatzunterstützungskompanien der Bataillone, um diese im Friedensbetrieb zu unterstützen. In den Auslandseinsatz gehen die Wehrpflichtigen ohne freiwillige Dienstzeitverlängerung nicht. Alle Soldaten (auch die Wehrpflichtigen) sollen von Anfang an gezielt für die neuen Aufträge ausgebildet werden und die Möglichkeit eines freiwilligen Einsatzes der regulären W9-Dienenden ist auch schon von offizieller Seite zur Diskussion gestellt worden. Primär ist natürlich an die Nutzung des Potenzials freiwillig längerdienender Wehrpflichtiger gedacht, die für das gesamte Einsatzspektrum zur Verfügung stehen.

Ein zentrales Merkmal des deutschen Heeres, die Aufwuchsfähigkeit im Falle einer elementaren Bedrohung des Bündnisses, wird es nicht mehr geben. Die meisten nicht aktiven Einheiten werden aufgelöst , wenn sie keine Unterstützungsfunktion im Rahmen der neuen Aufträge haben. Vorsorge für den Fall einer für wenig wahrscheinlich eingeschätzten wiederauflebenden umfassenden Bedrohung in Europa soll im Rahmen eines inhaltlich zurzeit noch unklaren Konzepts zu Rekonstitution getroffen werden. Die Bundeswehr soll demzufolge weiter befähigt bleiben, nach längerer Vorbereitung wieder Verteidigungsstrukturen für die Landes- und Bündnisverteidigung einzunehmen.

Die Nutzung des Reservistenpotentials zielt wie die Wehrpflicht auf die Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen ihrer Einsatzstruktur und die Erhaltung eine Personalbasis für den Fall einer Rekonstitution. Reservisten werden benötigt als Spezialisten für laufende Aufträge, ergänzen Personal von Einheiten im Einsatz oder füllen Personallücken in der Heimat. Es bleibt abzuwarten, welche nichtaktiven militärischen Formationen in der neuen Struktur weiterhin für erforderlich gehalten werden, um Falle einer Eskalation eines Friedenseinsatzes oder auch einer Bedrohungslage und Katastrophenlage in Deutschland für erforderlich gehalten werden. Hier bedarf es einer politischen und juristischen Klärung wie die Streitkräfte angesichts asymmetrischer Bedrohungen auch im Inneren zum Einsatz kommen wenn die Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen.

Von der politischen Opposition wird vorgeschlagen, die zur Auflösung anstehenden Heimatschutzbataillone als Kern einer nationalen Reserve für den Schutz von Objekten und zum Katastrophenschutz weiterzunutzen. Es sind Szenarien denkbar, in der aufgrund von massiven Terroranschlägen auch schnell Aufwuchs fähige Kräfte der Pioniere, Fernmelder, Sanitäts- und ABC-Abwehrtruppe erforderlich sein könnten.

Alle Planungen unterliegen letztlich den Vorgaben des Haushaltes, dessen Ressourcen immer enger werden. Das finanzielle Machbare bestimmt die Planung letztlich stärker als die Analyse des für die Sicherheitsfürsorge politisch und militärisch Notwendigen. Die laufenden Großprojekte werden in nicht unerheblichem Maße von der Luftwaffe und Marine beansprucht, die in das globale Einsatzspektrum natürlich gut einzuordnen sind. Dennoch bleibt der Umstand, dass auch das reduzierte Heer die Hauptlast der Einsätze vor Ort in schwierigem Umfeld zu leisten hat.

Text: Jürgen Dreifke , RK Dülmen, aktualisiert im März 2005 , überarbeitet im Januar 2007

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